§57a - Überprüfung
Die Pickerl-Überprüfung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.
Wann muss mein Fahrzeug begutachtet werden?
Durch die gesetzliche 3/2/1 Regelung für PKW´s, ist bei Neufahrzeugen die erste Pickerlüberprüfung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
Welche Fahrzeuge begutachten wir?
- Einspurige Kraftfahrzeuge
- PKW und Leichttransporter bis 2,8 t Gesamtgewicht
- Zugmaschinen
- Quad und ATV
- ungebremste Anhänger
Wir bitten um Terminvereinbarung.