§57a - Überprüfung

Die Pickerl-Überprüfung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.
 
Wann muss mein Fahrzeug begutachtet werden?
Durch die gesetzliche 3/2/1 Regelung für PKW´s, ist bei Neufahrzeugen die erste Pickerlüberprüfung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
 
Welche Fahrzeuge begutachten wir?
  • Einspurige Kraftfahrzeuge
  • PKW und Leichttransporter bis 2,8 t Gesamtgewicht
  • Zugmaschinen
  • Quad und ATV
  • ungebremste Anhänger

Wir bitten um Terminvereinbarung.